Impressum | Sitemap | Links

Verfahrensweise einer Biogasanlage

Nachfolgend erhalten Sie einige allgemeine Erläuterungen zur Energiegewinnung durch Biogas. Gerne stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung.

Prinzip
Biogas entsteht durch die sauerstofffreie Vergärung von organischem Material. Alle Rohstoffe, die einer Biogasanlage zugeführt werden, nennt man Substrate. Bei der Substratauswahl ist die Biogasanlage flexibel. Einerseits können Rohstoffe wie Mais, Getreide, Zuckerrüben und Gras verwendet werden. Andererseits werden vermehrt Festmist und Gülle eingesetzt. Die richtige Mischung ist entscheidend für den stabilen Prozess. Bei den Einsatzstoffen handelt es sich um Naturprodukte, deren Qualität durch Wettereinflüsse und durch Lagerung beeinflusst werden können.

Verfahrenstechnik
Die Substrate werden in einen Aufgabebehälter gefüllt und anschließend über Eintragsschnecken in einen luftdichten Fermenter gefördert. Dort findet die Gasbildung statt. Im Hauptfermenter wird das Substratgemisch kontinuierlich gerührt. Hier entsteht der größte Anteil des Biogases. Vor dem Verbrennen wird das Biogas durch Frischluftzufuhr entschwefelt. Das entstandene Methangas wird in einem Blockheizkraftwerk verbrannt. Der Verbrennungsmotor treibt einen Generator an, der Strom und Abwärme erzeugt. Der Strom wird ins Netz eingespeist. Die Abwärme wird teilweise in der Anlage selbst benötigt, um den Gärprozess unter optimalen Bedingungen ablaufen zu lassen. Idealerweise wird die restliche Abwärme über ein Nahwärmenetzt an externe Abnehmer verkauft.

Funktionsschema einer Biogasanlage
 

Fokus: „Grüne Energie"
Das erneuerbare Energien einen Entwicklungsmarkt mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung darstellen, lässt sich bereits an der weltweiten Nachfrage deutscher Exporttechnologie für diesen Sektor ablesen. Deutschland nimmt damit eine konzeptionelle Vorreiterrolle in Förderung, Forschung und Technik ein, die bereits frühzeitig von gesetzlich verankerten Förderbedingungen finanziert wurden.

Deutsches BiomasseForschungsZentrum Leipzig www.dbfz.de/web/

Rechtliche Grundlagen
Als Reaktion auf den Klimawandel, verbunden mit der immer dringlicher werdenden Suche nach Alternativen für fossile Brennstoffe, verabschiedete die Bundesregierung 2004 das Erneuerbare Energiegesetz (EEG). Es fördert die Entwicklung und Nutzung regenerativer Energien und sichert damit diesem Sektor einen hohen Investitionszulauf. Am 1. Januar 2009 trat mit der Novellierung des EEG zusätzlich eine besondere Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse hinzu. Ziel des EEG ist neben der ökologischen Gewinnung von Strom vor allem die langfristige Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Das EEG sieht vor:

• den vorrangingen Anschluss von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Grubengas an die Netze der allgemeinen Elektrizitätsversorgung.
• die vorrangige Abnahme und Übertragung dieses erneuerbar hergestellten Stroms sowie
• eine für in Betrieb genommene Anlage in der Regel für 20 Jahre konstante Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber, die an den Kosten orientiert ist und
• der bundesweite Ausgleich des abgenommenen Stroms und den entsprechenden Vergütungen.

Die Fondgesellschaft wird in der Rechtsform der GmbH & Co.KG betrieben. Es handelt sich steuerlich um eine gewerblich tätige GmbH & Co.KG.

nach oben

Besucher: 59821